Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Südlicher Oberrhein bemüht sich, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt sowohl für Website https://ihk-wahl-2026.de als auch für die entsprechenden mobilen Inhalte.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Geprüft wurde die hier angezeigten Internetseiten nach den Kriterien zur Erfüllung der Konformitätsstufen A und AA des WCAG 2.2 (WebContent Accessibility Guidelines).
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Bilder und Grafiken:
Bei einigen Fotos und Grafiken fehlt der Alternativ-Text, der blinden Menschen vorgelesen werden würde.
Bedeutung: Blinde und sehbehinderte Nutzer:innen erhalten keine Beschreibung des Bildinhalts.
Grund: Die wenigen Bilddarstellungen haben keinen informativen, sondern lediglich einen illustrativen Charakter und dienen der optischen Gestaltung dieser Seiten.
Videos:
Einzelne Videos verfügen nicht über Untertitel.
Bedeutung: Menschen mit Hörbehinderung können die Inhalte dieser Videos nicht vollständig erfassen.
Farbkontraste:
Einige spezielle Funktionen, wie beispielsweise der Filter in der Kandidatenliste, sind noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt.
Bedeutung: Nutzer:innen mit Screenreader oder Tastaturbedienung können diese Funktionen eventuell nicht uneingeschränkt nutzen.
3. Barrierefreie Inhalte
Texte und Struktur:
Die meisten Texte sind klar und einfach formuliert. Überschriften, Absätze und Listen sind semantisch korrekt ausgezeichnet.
Bedeutung: Die Inhalte sind für alle Nutzer:innen verständlich und können von Screenreadern korrekt vorgelesen werden.
Navigation und Bedienung:
Alle wichtigen Bereiche der Website sind per Tastatur erreichbar. Die Tab-Reihenfolge ist logisch, und es gibt sichtbare Fokus-Markierungen.
Bedeutung: Menschen, die keine Maus nutzen können, können die Website vollständig bedienen.
Responsives Design:
Die Website passt sich an verschiedene Bildschirmgrößen an und ist auf Smartphones, Tablets und Desktop-Computern nutzbar.
Bedeutung: Die Inhalte sind auf allen Geräten gut lesbar und bedienbar.
Kompatibilität mit Hilfsmitteln:
Die Website wurde mit gängigen Screenreadern und Prüf-Tools getestet.
Bedeutung: Menschen, die auf Assistenztechnologien angewiesen sind, können die Inhalte weitgehend nutzen.
Keine blinkenden oder automatisch ablaufenden Inhalte:
Es gibt keine Inhalte, die blinken oder sich automatisch bewegen, ohne dass sie gestoppt werden können.
Bedeutung: Dies schützt insbesondere Menschen mit Epilepsie oder Konzentrationsschwierigkeiten.
4. Weiterentwicklung der Webseiteninhalte
Die Webseite https://ihk-wahl-2026.de dient der Durchführung der Vollversammlungswahl 2026 der IHK Südlicher Oberrhein. Da das Ereignis zeitlich beschränkt ist, wird der Inhalt dieses Internetauftritts nach der Durchführung der IHK-Wahl wieder vom Netz genommen. Eine tiefgreifende Weiterentwicklung der Inhalte in Sachen Barrierefreiheit ist damit unverhältnismäßig.
5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
6. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite https://ihk-wahl-2026.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Falls diese Mängel mit geringem Aufwand beseitigt werden können, werden wird dies gegebenenfalls in Betracht ziehen. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Telefon:
0761 3858-0
Fax: 0761 3858-222
E-Mail:
info@freiburg.ihk.de
7. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite https://ihk-wahl-2026.de unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung zu geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier:
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Abteilung 23
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
70429 Stuttgart
Telefon:
0711 848-23601
E-Mail:
ueberwachungstelle@drv-bw.de
Falls die Überwachungsstelle medialer Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon:
0711 279-3360
E-Mail:
poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.